Direktkredite

Direktkredite werden von den Banken als Eigenkapitalersatz anerkannt. Damit die Banken unser Projekt finanzieren, benötigen wir einen Anteil von etwa 25 % der Finanzierungssumme an Direktkrediten. Wir haben bereits 25% der Gesamtkosten als Direktkredite einwerben können. Darüber hinaus streben wir einen Direktkreditanteil von 33 % oder mehr an. Andere MHS-Projekte erreichen ähnlich hohe Werte und aufgrund unserer bisherigen positiven Erfahrung hoffen wir, dieses Ziel zu erreichen.
Menschen, die uns und das Projekt unterstützen möchten, können bei uns Geld in Form von Direktkrediten anlegen.

Als Kreditgeber*innen unterstützt Ihr direkt und ohne Umwege ein soziales und nachhaltiges Projekt. Das Geld fließt ausschließlich in den Bau des Torhaus 2 und dient der Schaffung von den unter Unser Haus beschriebenen Wohn- und Quartiersräumen.

Eine Geldanlage in einem über das Mietshäuser Syndikat organisiertem Projekt ist aber auch ökonomisch durchaus attraktiv. Private Anlagen bei Banken werden zurzeit in der Regel nicht höher verzinst.

Direktkreditkonditionen

Wir freuen uns über jeden Kredit ab 500 € und bieten Zinsen in einer Höhe von 0,10 bis 1,50 %. Die Direktkredite können befristet mit festgelegter Laufzeit oder unbefristet mit Kündigungsfrist gewährt werden. Lange Laufzeiten helfen uns besonders in der Planungs- und Bauphase, da wir erst nach dem Einzug mit Mieteinnahmen rechnen können, die dann auch zur Tilgung von Krediten verwendet werden. Befristete Direktkredite haben eine festgelegte Laufzeit und werden nach dem vereinbarten Zeitraum zurückbezahlt. Unbefristete Direktkredite werden mit einer Kündigungsfrist von 6 oder 12 Monaten vereinbart.

Rangrücktrittsklausel

Bei den Direktkrediten handelt es sich um Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit der Haus-GmbH gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und anschließend erst die Forderungen der Direktkreditgeber*innen.

Dennoch haben wir viel zu bieten, was uns zu vertrauenswürdigen Partner*innen macht:

SOLIDARZUSAMMENSCHLUSS MIETSHÄUSER SYNDIKAT

Unser Projekt ist Teil des Mietshäuser Syndikats, unter dessen Dach seit fast dreißig Jahren mittlerweile 140 gut funktionierende und von vielen Menschen gemeinsam getragene Projekte existieren. So können wir auf das Know-How und die Erfahrung des Mietshäuser Syndikats zurückgreifen. Eine Insolvenz ist bei einem Syndikatsprojekt bisher erst einmal vorgekommen (siehe Insolvenz Eilhardshof).

REALISTISCHE FINANZPLANUNG

Unsere Finanzierungspläne werden in enger Zusammenarbeit mit Beratern des Mietshäuser Syndikats erstellt. Die Kalkulationen sind solide und berücksichtigen die Ertragskraft des Hausprojektes. Dieses ergibt sich aus den Mieteinnahmen, die das Fundament zur Tilgung unserer Kredite bilden. Mit zunehmender Tilgung sinkt die Verschuldung. Entsprechend erhöht sich die Stabilität.

LOKALE UND TRANSPARENTE GELDANLAGE

Ihr könnt jederzeit vor Ort sehen, wo Euer Geld steckt und was damit geschieht. Ihr bekommt regelmäßige Informationen über die Entwicklung des Projekts. So bleibt die Verwendung Eurer Geldanlage transparent. Auf Wunsch erhaltet Ihr Einsicht in die Jahresabschlüsse.

Kontakt und Information

Falls Du Interesse hast und überlegst, uns einen Direktkredit zu geben, kannst Du per E-Mail an hallo-lanke@walle.jetzt Kontakt zu uns aufnehmen. Wir vereinbaren dann ein persönliches Gespräch, in dem wir über den aktuellen Stand des Projektes berichten und über die Risiken einer Geldanlage in unserem Projekt aufklären.

Rechtliche Hinweise

Nach dem Vermögensanlagengesetz bieten wir verschiedene Vermögensanlagen an, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. Im Rahmen jeder einzelnen Vermögensanlage werden maximal 20 Nachrangdarlehen oder aber innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als insgesamt 100.000 Euro angenommen.
Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.